Hatespeech

Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet

Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet

Die Bundesregierung hat kürzlich ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet beschlossen.

Das Paket umfasst unter anderem die Einführung einer Meldepflicht für Dienstanbieter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Diese soll Dienstanbieter verpflichten, bei Cyber-Hetze im Netz und hierbei insbesondere bei Morddrohungen und Volksverhetzung einzuschreiten sowie bei der Strafverfolgung mitzuwirken. Der oftmals gängigen Praxis, entsprechende Einträge nur zu löschen, anstatt sie an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben, soll damit Einhalt geboten werden.

Anbieter von Telekommunikationsleistungen, wie bspw. Facebook oder Twitter, sollen hierzu verpflichtet werden, Inhaltsdaten und Verkehrsdaten – wozu insbesondere die IP-Adressen gehören – an eine neugeschaffene Zentralstelle im BKA zu übermitteln. Der Deliktskatalog in § 1 Absatz 3 NetzDG soll entsprechend angepasst werden. Dass Dienstanbieter grundsätzlich zur Speicherung von Inhalts- und Verkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung verpflichtet sind, hat das Bundesverfassungsgerich bereits Ende 2018 entschieden.

Ferner soll geprüft werden, ob es über die derzeit im NetzDG erfassten sozialen Netzwerke hinaus Handlungsbedarf bzgl. weiterer Dienste gibt. Im BKA-Gesetz und in der Strafprozessordnung sollen außerdem neue Auskunftsbefugnis gegenüber den Diensteanbietern geschaffen werden, damit die vorhandenen Daten zur Verfolgung strafrechtlich relevanter Hasskriminalität leichter sichergestellt und herausverlangt werden können.

Hinsichtlich des materiellen Strafrechts sollen die vorhandenen Strafvorschriften des StGB um Tatbestände mit Bezug zur Hasskriminalität ergänzt werden. Insbesondere sollen Aspekte der Aufforderung zu Straftaten oder der Billigung oder Verharmlosung von Straftaten verstärkt kriminalisiert werden. Konkret soll bspw. der Tatbestand der Beleidigung an die Besonderheiten des Internets angepasst werden.

Posted by Dr. Mathias Grzesiek in Cybercrime